Direkte
keine
Indirekte
Einkommensteuerbegünstigungen, zB für Veräußerungsgewinne
Absetzbeträge und Freibeträge: Persönliche Absetzbeträge zwischen RON 510 (ca. EUR 105) und RON 1.310 (ca. EUR 265) je nach Einkommenshöhe und Zahl der Unterhaltsberechtigten.
Private Pensionsvorsorge: die höchstzulässige Prämie pro Angestellten pa. beträgt EUR 400
Krankenversicherung und medizinische Dienste über ein Abonnement: die höchstzulässige Prämie beträgt jährlich EUR 400 pro Mitarbeiter
Förderungen
Fonds der EU
Rumänien stehen im Zeitraum 2021 bis 2027 rd. EUR 80 Mrd. EU-Fördermittel zur Verfügung. Es gibt verschiede- ne Programme, die für Rumänien vorgesehen sind. Die Wichtigsten sind:
- Aufbau- und Resilienzplan
- Regionales operationelles Programm
- Programm für ländliche Entwicklung
- Operationelles Programm "Transport"
- Operationelles Programm "Nachhaltige Entwicklung"
- Operationelles Programm "Intelligentes Wachstum, Digitalisierung und Finanzinstrumente"
- Operationelles Programm "Bildung und Beschäftigung"
Bei Projekten iZm Innovation und grünen Technologien kann Rumänien weiters von Förderungen von Norwegen und der EEA profitieren.
Zusätzliche Steuervergünstigungen
- zusätzliche Freibeträge in Höhe von 50 % der abzugs- fähigen Kosten von Forschungs- und Entwicklungs- projekte (unter bestimmten Voraussetzungen); Der zusätzliche Freibetrag für Forschung und Entwicklungs- projekte wird nicht rückverrechnet, falls die Projektziele nicht erreicht werden.
- Unternehmen, die ausschließlich Innovation, Forschung und Entwicklung betreiben sind von der Körperschaft- steuer befreit (gem. Verordnung Nr. 57/2002). Dies gilt auch für damit eng verbundene Tätigkeiten. Diese Steuerbefreiung gilt für neu gegründete Unternehmen, die staatlichen Förderbestimmungen unterliegen, zehn Jahren ab Aufnahme ihrer Tätigkeit. Für bestehende Körperschaften gilt die Steuerbefreiung ab 06. Jänner 2017 für zehn Jahre.
- Befreiung von der Körperschaftsteuer, wenn Gewinne in neue Anlagen, Ausstattung, Computer und Peripheriege- räte, Software und Softwarelizenzen für unternehmerische Zwecke (Anschaffung durch Kauf oder Finanzierungs- leasing) reinvestiert werden; für diese Wirtschaftsgüter kann nicht gleichzeitig die beschleunigte Abschreibung geltend gemacht werden; Die Steuervergünstigung steht ab Jänner 2017 auf unbestimmte Zeit zur Verfügung.
- Die Befreiung von der Körperschaftsteuer auf reinvestierte Gewinne wird bis zur Höhe der kumulativ berechneten Gewinnsteuer ab Beginn des Steuerjahres gewährt. Dieser Anreiz gilt nicht für den Kauf von Registrierkassen, für die eine Steuergutschrift gewährt wurde.
- Steuerpflichtige, die der Körperschaftsteuer, der Steuer für Kleinstunternehmen oder der Steuer für bestimmte Tätigkeiten (HoReCa) unterliegen, können bei Steigerung des Eigenkapitalanteils von Steuersenkungen profitieren.