Steuerbegünstigungen
Letzte Überprüfung 31 Mar 2023
direkte
Forschungsprämie: 14 % der Aufwendungen; Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG) erforderlich
Bei Auftragsforschung: Auftraggeber hat Prämie in der Höhe von 14 % von höchstens EUR 1 Mio., soweit Auftragnehmer keine Prämie beantragt
indirekte
begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB
sonstige Bezüge (13.+14. Gehalt): Steuersatz 6 % bis ca. EUR 13.700 Bruttogehalt pro Monat, darüber Einschleifung bis auf 55 %.
bestimmte Gewinne: halber Einkommensteuersatz bspw. für Veräußerung des Betriebes mit Einstellung der Erwerbstätigkeit bzw. Verteilung über 3 Jahre;
Kapitalertragsteuer 25 %, (zB bei Geldeinlagen bei Kreditinstituten) bzw. 27,5 % (zB bei Substanzgewinnen, Dividenden oder Kryptoassets)
Immobilienertragssteuer iHv 30 % bei Veräußerung von Grundstücken
Absetzbeträge
Anpassung erfolgt an die Inflation
Familienbonus Plus:
Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes EUR 2.000 p.a.;
Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes EUR 700 p.a.;
Kindermehrbetrag:
EUR 700 pro Kind und Jahr
Alleinverdienerabsetzbetrag pa.:
EUR 612 bei einem Kind;
EUR 828 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 273
Alleinerzieherabsetzbetrag pa.:
EUR 612 bei einem Kind;
EUR 828 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 273
Kinderabsetzbetrag:
EUR 70,90 monatlich für jedes Kind, das in der EU/EWR bzw. in der Schweiz wohnhaft ist
Unterhaltsabsetzbetrag:
EUR 38 monatlich für das erste Kind
EUR 56 monatlich für das zweite Kind
EUR 75 monatlich für jedes weitere Kind wenn das Kind in der EU/EWR bzw. in der Schweiz wohnhaft ist.
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:
Verkehrsabsetzbetrag bis zu EUR 1.300
Pensionistenabsetzbetrag bis zu EUR 1.502
Freibeträge
Gewinnfreibetrag:
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 15 % bei steuerlichem Gewinn über EUR 33.000 (ausgenommen Veräußerungsgewinne); Einschleifung des Gewinnfreibetrages bei Gewinnen zwischen TEUR 33 und TEUR 583, dh. maximal Gewinnfreibetrag EUR
46.400 pro Jahr; Grundfreibetrag max. 4.950 EUR bei Gewinnen bis 33.000 EUR pro Jahr für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (bei Pauschalierung nur Grundfreibetrag)
Investitionsfreibetrag:
Für bestimmte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens; Anschaffung/Herstellung nach 31.12.2022. Grds. 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. 15% sofern es sich um Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung handelt.
Bei Anschaffung/Herstellung zwischen November 2025 und Dezember 2026 gilt die befristete Erhöhung des IFBs von 20% bzw. 22% sofern es sich um Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung handelt.
Deckelung: für Anschaffungs- oder Herstellungskosten iHv maximal EUR 1 Mio pro Wirtschaftsjahr.
Voraussetzungen: betriebliche Einkunftsarten, Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Soweit nicht Ausnahmen bestehen.
Staatliche Förderungen
Staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Pensionsvorsorge
Dienstgeber-Förderung bei Krankenständen – Zuschuss von AUVA
Mitarbeiterausbildung durch das Arbeitsmarktservice (AMS)
Zinsenförderungen durch Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Förderung der E-Mobilität: Die Anschaffung von Elektro- Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur etc. wird gefördert.
Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen der Regierung im Zusammenhang
mit Covid-19 finden Sie auf unserer Website unter: