Select Country
Österreich
Österreich
Albanien
Albanien
Bulgarien
Bulgarien
Kroatien
Kroatien
Montenegro
Montenegro
Polen
Polen
Rumänien
Rumänien
Serbien
Serbien
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Tschechien
Tschechien
Ungarn
Ungarn
Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 31 Mar 2023

direkte

Forschungsprämie: 14 % der Aufwendungen; Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG) erforderlich
Bei Auftragsforschung: Auftraggeber hat Prämie in der Höhe von 14 % von höchstens EUR 1 Mio., soweit Auftragnehmer keine Prämie beantragt

indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

sonstige Bezüge (13.+14. Gehalt): Steuersatz 6 % bis ca. EUR 13.700 Bruttogehalt pro Monat, darüber Einschleifung bis auf 55 %.
bestimmte Gewinne: halber Einkommensteuersatz bspw. für Veräußerung des Betriebes mit Einstellung der Erwerbstätigkeit bzw. Verteilung über 3 Jahre;
Kapitalertragsteuer 25 %, (zB bei Geldeinlagen bei Kreditinstituten) bzw. 27,5 % (zB bei Substanzgewinnen, Dividenden oder Kryptoassets)
Immobilienertragssteuer iHv 30 % bei Veräußerung von Grundstücken

Absetzbeträge

Anpassung erfolgt an die Inflation

Familienbonus Plus: 

Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes EUR 2.000 p.a.;

Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes EUR 700 p.a.;

Kindermehrbetrag: 

EUR 700 pro Kind und Jahr

Alleinverdienerabsetzbetrag pa.:
EUR 612 bei einem Kind;
EUR 828 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 273
Alleinerzieherabsetzbetrag pa.:
EUR 612 bei einem Kind;
EUR 828 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 273
Kinderabsetzbetrag:
EUR 70,90 monatlich für jedes Kind, das in der EU/EWR bzw. in der Schweiz wohnhaft ist
Unterhaltsabsetzbetrag: 
EUR 38 monatlich für das erste Kind
EUR 56 monatlich für das zweite Kind
EUR 75 monatlich für jedes weitere Kind wenn das Kind in der EU/EWR bzw. in der Schweiz wohnhaft ist.
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.: 
Verkehrsabsetzbetrag bis zu EUR 1.300
Pensionistenabsetzbetrag bis zu EUR 1.502

Freibeträge

Gewinnfreibetrag:

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 15 % bei steuerlichem Gewinn über EUR 33.000 (ausgenommen Veräußerungsgewinne); Einschleifung des Gewinnfreibetrages bei Gewinnen zwischen TEUR 33 und TEUR 583, dh. maximal Gewinnfreibetrag EUR
46.400 pro Jahr; Grundfreibetrag max. 4.950 EUR bei Gewinnen bis 33.000 EUR pro Jahr für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (bei Pauschalierung nur Grundfreibetrag)
Investitionsfreibetrag:
Für bestimmte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens; Anschaffung/Herstellung nach 31.12.2022. Grds. 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. 15% sofern es sich um Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung handelt.
Bei Anschaffung/Herstellung zwischen November 2025 und Dezember 2026 gilt die befristete Erhöhung des IFBs von 20% bzw. 22% sofern es sich um Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung handelt.
Deckelung: für Anschaffungs- oder Herstellungskosten iHv maximal EUR 1 Mio pro Wirtschaftsjahr.
Voraussetzungen: betriebliche Einkunftsarten, Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Soweit nicht Ausnahmen bestehen.

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Pensionsvorsorge
Dienstgeber-Förderung bei Krankenständen – Zuschuss von AUVA
Mitarbeiterausbildung durch das Arbeitsmarktservice (AMS)
Zinsenförderungen durch Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Förderung der E-Mobilität: Die Anschaffung von Elektro- Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur etc. wird gefördert.
Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen der Regierung im Zusammenhang
mit Covid-19 finden Sie auf unserer Website unter:

Kontaktieren Sie uns

Als Ihr Partner stehen wir auf Augenhöhe mit Ihnen und können Sie unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen. Wachsen Sie mit uns – und steigern Sie weiterhin Ihren Erfolg.

Standorte anzeigen

Robert Lovrecki

Partner

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien


© 2022 TPA Steuerberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.