Letzte Überprüfung 18 Apr 2023
n. a.
Familienbonus Plus:
n. a.
Kindermehrbetrag:
n. a.
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:
n. a.
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:
n. a.
Kinderabsetzbetrag:
n. a.
Unterhalts- absetzbetrag:
n. a.
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:
n. a.
Dauert die Krankschreibung länger als 60 Tage, kann der Arbeitgeber eine Erstattung aus der Kasse beantragen, jedoch nur in Höhe von 70 % des Lohnausgleichs, vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Schwangerschafts- und elterngeldbezogene Beihilfen:
Gehaltsrückerstattungssätze (basierend auf einer ununterbrochenen vorherigen Beschäftigung):
- 12+ Monate: 100 % des Bruttogehalts werden erstattet
- 6–12 Monate: 70 % des Bruttogehalts werden erstattet
- 3–6 Monate: 50 % des Bruttogehalts werden erstattet
Bis zu 3 Monaten: 30 % des Bruttogehalts werden erstattet
Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin aufgrund eines ärztlichen Attests krankgeschrieben wird, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung in Höhe von 100 % des Bruttogehalts.
Grundlage für die Erstattung ist das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor Beginn der Krankschreibung.
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