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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 18 Apr 2023

direkte

indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

n. a.

Absetzbeträge

Familienbonus Plus: 

n. a.

Kindermehrbetrag: 

n. a.

Alleinverdiener- absetzbetrag pa.: 

n. a.

Alleinerzieher- absetzbetrag pa.: 

n. a.

Kinderabsetzbetrag: 

n. a.

Unterhalts- absetzbetrag: 

n. a.

bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.: 

n. a.

 

Freibeträge

Dauert die Krankschreibung länger als 60 Tage, kann der Arbeitgeber eine Erstattung aus der Kasse beantragen, jedoch nur in Höhe von 70 % des Lohnausgleichs, vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Schwangerschafts- und elterngeldbezogene Beihilfen:

Gehaltsrückerstattungssätze (basierend auf einer ununterbrochenen vorherigen Beschäftigung):
- 12+ Monate: 100 % des Bruttogehalts werden erstattet
- 6–12 Monate: 70 % des Bruttogehalts werden erstattet
- 3–6 Monate: 50 % des Bruttogehalts werden erstattet
Bis zu 3 Monaten: 30 % des Bruttogehalts werden erstattet

Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin aufgrund eines ärztlichen Attests krankgeschrieben wird, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung in Höhe von 100 % des Bruttogehalts.

Grundlage für die Erstattung ist das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor Beginn der Krankschreibung.

Gewinnfreibetrag

n. a.

Investitionsfreibetrag

n. a.

Staatliche Förderungen

n. a.

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