Letzte Überprüfung 13 Apr 2023
Einkommensteuersatz
1) als persönliche Einkünfte erzielt
2) Zusätzliches Einkommen (außer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) muss in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden und unterliegen den folgenden Steuersätzen:
Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit unterliegen einem Steuerzuschlag. Die Steuerbemessungsgrundlage berechnet sich aufgrund der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, während der Steuersatz von der örtlichen Selbstverwaltung festgelegt wird.
Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %.
Obligatorische Sozialversicherungen sind Renten- und Invaliditätsversicherungen (10 %) und Arbeitslosenversicherungen (1 %).
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (nämlich aus ergänzenden unternehmerischen Tätigkeiten und gelegentlichen selbständigen Tätigkeiten) sowie aus Vermögen, Kapital, Kapitalgewinnen, Einkünften aus sportlichen Tätigkeiten, Einkünften aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Patenten und Marken, Einkünften selbständiger Kulturschaffender, Einkünften, die keine Löhne sind, sowie Einkünften aus dem Internet und Videospielen (Gaming) unterliegen einer Einkommensteuer von 15 %.
Einkünfte aus Glücksspielen unterliegen:
- 0 % auf Gewinne bis zu 50,00 EUR,
- 10 % auf Gewinne von 50,01 EUR bis 1.500,00 EUR,
- 15% on winnings exceeding EUR 1,500.01.
n. a.
Gegenstand der Besteuerung einer ansässigen Person ist das in Montenegro und außerhalb Montenegros erzielte Einkommen.
Gegenstand der Besteuerung einer nicht ansässigen natürlichen Person ist das Einkommen, das in Montenegro erzielte Einkommen.
ansässige Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Steuerpflicht (sofern das Steuerbemessungsrecht nicht durch ein DBA eingeschränkt wird);
nicht-ansässige Personen unterliegen nur mit ihren in Montenegro bezogenen Einkünften der Steuerpflicht
Kalenderjahr
Einkünfte aus:
verpflichtend nur für bestimmte Einkünfte aus selbständiger Arbeit
nur Veräußerungsgewinne sind mit Veräußerungsverlusten ausgleichsfähig
nicht möglich
Nur bei Verlusten aus selbständiger Arbeit möglich; zeitlich begrenzt auf 5 Jahre.
Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind
keine
Selbstständige, deren Gesamtjahresumsatz im Vorjahr oder deren geplante Umsatzerlöse bei Aufnahme der Tätigkeit unter 30.000,01 EUR liegen, können auf Antrag das Recht erhalten, ihre Steuern in Form einer festen jährlichen Pauschale zu entrichten.
wie bei Körperschaftsteuer
n. a.
5 %, wenn Zinsen an nicht ansässige Personen gezahlt werden, ein Steuersatz von 5 % sollte gelten (im anwendbaren DBA kann ein niedrigerer Steuersatz vorgesehen sein).
15 %; wenn Zinsen an nicht in Montenegro ansässige Personen bezahlt werden, ist ein Steuersatz von 5 % anzuwenden (das anwendbare DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen)
15 % oder anwendbares DBA.
15 % oder anwendbares DBA.
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