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Steueränderungen

Körperschaftsteuer (CIT)

10/03/2025
  • Unternehmen und Niederlassungen, die Gewinne erzielen, sind verpflichtet, in Montenegro Körperschaftsteuer zu entrichten. Bei der Körperschaftsteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung:
    • bis zu EUR 100.000,00 - Steuersatz 9 %;
    • von EUR 100.000,01 bis EUR 1.500.000,00;
      (EUR 9.000,00 +12 % auf den EUR 100.000,01 übersteigenden Betrag)
    • über EUR 1.500.000,01
      (EUR 177.000,00 +15 % auf den EUR 1.500.000,01 übersteigenden Betrag).
  • Die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation ist in Montenegro verpflichtend.
  • Steuerliche Verluste können für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen werden.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %. Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Beratungsleistungen, Marktforschungsleistungen und Prüfungsleistungen.

Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SVB)

10/03/2025
  • Montenegrinische Gebietsansässige sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen zu versteuern, während Nichtansässige lediglich ihr aus Montenegro stammendes Einkommen versteuern müssen.
  • Einkommensteuersatz
    • Realisiert als persönliches Einkommen
      • 9 % auf steuerpflichtiges Einkommen von EUR 700 bis EUR 1.000
      • 15 % auf steuerpflichtiges Einkommen ab EUR 1.000,01
  • Zusätzliche Einkünfte (außer Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit) sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben und unterliegen den folgenden Sätzen: Steuersatz von 9 % auf Einkünfte von EUR 8.400 bis EUR 12.000 und 15 % für Einkünfte über EUR 12.000.
  • Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit unterliegt einem Steuerzuschlag, wobei die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Erwerbseinkommens berechnet wird, während der Steuersatz durch die kommunale Selbstverwaltung festgelegt wird.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %.
  • Folgende SVB sind verpflichtend: Pensions- und Invaliditätsversicherung (10 %) sowie Arbeitslosenversicherung (1 %).
  • Einkünfte aus online getätigten Geschäften und Glücksspiel unterliegen einem Freibetrag von 15 % bzw. 20 % für die entstandenen Aufwendungen. Der Rest wird mit 15 % besteuert.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

10/03/2025
  • Der Grundsteuer unterliegen Eigentumsrechte an Immobilienvermögen (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und natürlichen Personen sowie Nutzungsrechte an Immobilienvermögen, das im Eigentum des Staates steht. Der Steuersatz variiert zwischen 0,25 % und 1 % des Marktwerts der Liegenschaft.
  • Die Steuersätze für den Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Einbringung und Entnahme von Immobilien in/aus eine/r Handelsgesellschaft usw. sind progressiv und betragen wie folgt:
    • bis zu EUR 150.000 – Grunderwerbsteuersatz 3 %
    • von EUR 150.000,01 – EUR 4.500 plus 5 % auf den EUR 150.000,01 übersteigenden Betrag
    • von EUR 500.000,01 – EUR 22.000 plus 6 % auf den EUR 500.000,01 übersteigenden Betrag.

Umsatztsteuer (USt)

10/03/2025
  • Der standardmäßige USt-Satz beträgt 21 %, der reduzierte Satz 7 %.
  • Der Ort der Lieferung von Waren ist grundsätzlich der Ort, wo sich der jeweilige Gegenstand zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt befindet.
  • Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, wo der Empfänger seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat, sofern der Dienstleistungsempfänger für die USt registriert ist (B2B-Regel).
  • Wenn die Dienstleistung jedoch für einen Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen erbracht wird, dann ist der Ort der Dienstleistungserbringung der Ort, wo der Dienstleister ansässig ist. Es bestehen Sonderregelungen für den Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, zum Beispiel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, Beförderungsleistungen, Telekommunikationsleistungen usw.

Mehr zur Umsatzsteuer in Montenegro.

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