Körperschaftsteuer (CIT)
10/03/2025
- Unternehmen und Niederlassungen, die Gewinne erzielen, sind verpflichtet, in Montenegro Körperschaftsteuer zu entrichten. Bei der Körperschaftsteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung:
- bis zu EUR 100.000,00 - Steuersatz 9 %;
- von EUR 100.000,01 bis EUR 1.500.000,00;
(EUR 9.000,00 +12 % auf den EUR 100.000,01 übersteigenden Betrag)
- über EUR 1.500.000,01
(EUR 177.000,00 +15 % auf den EUR 1.500.000,01 übersteigenden Betrag).
- Die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation ist in Montenegro verpflichtend.
- Steuerliche Verluste können für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen werden.
- Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %. Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Beratungsleistungen, Marktforschungsleistungen und Prüfungsleistungen.
Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SVB)
10/03/2025
- Montenegrinische Gebietsansässige sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen zu versteuern, während Nichtansässige lediglich ihr aus Montenegro stammendes Einkommen versteuern müssen.
- Einkommensteuersatz
- Realisiert als persönliches Einkommen
- 9 % auf steuerpflichtiges Einkommen von EUR 700 bis EUR 1.000
- 15 % auf steuerpflichtiges Einkommen ab EUR 1.000,01
- Zusätzliche Einkünfte (außer Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit) sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben und unterliegen den folgenden Sätzen: Steuersatz von 9 % auf Einkünfte von EUR 8.400 bis EUR 12.000 und 15 % für Einkünfte über EUR 12.000.
- Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit unterliegt einem Steuerzuschlag, wobei die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Erwerbseinkommens berechnet wird, während der Steuersatz durch die kommunale Selbstverwaltung festgelegt wird.
- Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %.
- Folgende SVB sind verpflichtend: Pensions- und Invaliditätsversicherung (10 %) sowie Arbeitslosenversicherung (1 %).
- Einkünfte aus online getätigten Geschäften und Glücksspiel unterliegen einem Freibetrag von 15 % bzw. 20 % für die entstandenen Aufwendungen. Der Rest wird mit 15 % besteuert.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
10/03/2025
- Der Grundsteuer unterliegen Eigentumsrechte an Immobilienvermögen (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und natürlichen Personen sowie Nutzungsrechte an Immobilienvermögen, das im Eigentum des Staates steht. Der Steuersatz variiert zwischen 0,25 % und 1 % des Marktwerts der Liegenschaft.
- Die Steuersätze für den Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Einbringung und Entnahme von Immobilien in/aus eine/r Handelsgesellschaft usw. sind progressiv und betragen wie folgt:
- bis zu EUR 150.000 – Grunderwerbsteuersatz 3 %
- von EUR 150.000,01 – EUR 4.500 plus 5 % auf den EUR 150.000,01 übersteigenden Betrag
- von EUR 500.000,01 – EUR 22.000 plus 6 % auf den EUR 500.000,01 übersteigenden Betrag.
Umsatztsteuer (USt)
10/03/2025
- Der standardmäßige USt-Satz beträgt 21 %, der reduzierte Satz 7 %.
- Der Ort der Lieferung von Waren ist grundsätzlich der Ort, wo sich der jeweilige Gegenstand zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt befindet.
- Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, wo der Empfänger seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat, sofern der Dienstleistungsempfänger für die USt registriert ist (B2B-Regel).
- Wenn die Dienstleistung jedoch für einen Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen erbracht wird, dann ist der Ort der Dienstleistungserbringung der Ort, wo der Dienstleister ansässig ist. Es bestehen Sonderregelungen für den Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, zum Beispiel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, Beförderungsleistungen, Telekommunikationsleistungen usw.
Mehr zur Umsatzsteuer in Montenegro.