Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
nein
nein
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Die Eigentumsrechte an Immobilien (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und Privatpersonen sowie die Nutzungsrechte an Immobilien im Besitz des Staates unterliegen der Grundsteuer. Der Steuersatz liegt zwischen 0,25 % und 1 % des Verkehrswerts der Immobilie.
Der Erwerb von Eigentumsrechten an Grundstücken in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Eintragung und Entnahme von Immobilien aus einer Handelsgesellschaft usw., ist progressiv und betragsmäßig:
- bis zu EUR 150.000 – Grunderwerbsteuersatz 3 %
- ab EUR 150.000,01 - EUR 4.500 plus 5 % auf den Betrag über 150.000,01 EUR
- ab EUR 500.000,01 - EUR 22.000 plus 6 % auf den Betrag über 500.000,01 EUR.
n. a.
n. a.
n. a.
nein
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