Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle unselbständig und selbständig tätigen Personen
Mindestbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung der unselbständig tätigen Personen: ALL 34.000 (EUR 297), gesetzlicher Mindestlohn) pro Monat. Ab 1. April 2023 liegt dieser Betrag bei ALL 40.000 (EUR 350).
Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherung für selbständige Personen ist die doppelte oa Mindestbeitragsgrundlage
Höchstbeitragsgrundlage für Sozialversicherung der unselbständigen Personen: ALL 176.421 (EUR 1.544) pro Monat. Keine Höchstbeitragsgrundlage für Krankenversicherung. Die Krankenversicherung wird auf Basis des Bruttogehalts berechnet
3,4%
21.6%
n. a.
n. a.
Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherung für selbständige Personen ist die doppelte oa Mindestbeitragsgrundlage
4,8 % (3,91 % Dienstgeber, 2,39 % Dienstnehmer)
21,6 % (12,79 % Dienstgeber, 8,81 % Dienstnehmer)
Höchstbeitragsgrundlage für Sozialversicherung der unselbständigen Personen: ALL 176.421 (EUR 1.544) pro Monat. Keine Höchstbeitragsgrundlage für Krankenversicherung. Die Krankenversicherung wird auf Basis des Bruttogehalts berechnet
n. a.
n. a.
n. a.
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