Letzte Überprüfung 31 Mar 2023
möglich für künftige, noch nicht verwirklichte Trans- aktionen; uU auch für laufende und abgeschlossene Transaktionen möglich; für Bestimmung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für eine Periode von 3 bis 5 Jahren
Pflicht zur Vertretung durch zugelassenen Steuerberater einzureichen beim Finanzministerium
Gebührenpflicht: mindestens HUF 12 Mio. (EUR 30.000) maximal HUF 16 Mio. (EUR 40.000);
bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen mindestens HUF 10 Mio. (EUR 25.000), maximal HUF 14 Mio. (EUR 35.000)
Säumniszuschläge: Privatpersonen bis zu HUF 400.000 (EUR 1.000), sonstige Steuerzahler bis zu HUF 1.000.000 (EUR 2.500)
Nichtanmeldung eines Arbeitnehmers/Verstoß gegen Rechnungsstellungs-/Quittungsausstellungsvorschriften/Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten für Dokumente: Standardstrafe von bis zu 2.000.000 HUF
Verstoß gegen die Pflichten zur Führung von Aufzeichnungen oder Aufbewahrung von Unterlagen im Falle der Festlegung eines Fremdvergleichspreises: bis zu 5.000.000 HUF/10.000.000 HUF (12.500 EUR/25.000 EUR)
Verstoß gegen Melde-, Steuererklärungs- und Datenlieferungspflichten im Zusammenhang mit Zusatzsteuern zur Gewährleistung des globalen Mindeststeuersatzes: bis zu 5.000.000 HUF/10.000.000 HUF (12.500 EUR/25.000 EUR)
Verspätungszuschläge: der jeweils geltende Leitzins mit einem Aufschlag von 5%, tageweise Berechnung
bis zu 50 % bzw. 200 % des Steuerfehlbetrages
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