Letzte Überprüfung 22 Mar 2023
Dienstleistungsvertrag
werden verwaltet wie Beiträge von unselbständigen
Erwerbstätigen
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder: Sozial- und
Krankenversicherung;
Progressive Besteuerung auf der Grundlage des Einkommens, unabhängig vom Steuerwohnsitz (15 % und 23 %). Die Steuerbemessungsgrundlage wird wie bei Arbeitnehmern berechnet, einschließlich aller Lohnnebenleistungen.
Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
keine Beschäftigungsbewilligung notwendig für EU-/EWG-Bürger sowie Schweizer
freier Aufenthalt bzw. Niederlassung für EU-/EWG- Bürger sowie Schweizer (bei einem Aufenthalt
> 30 Tage ist der Meldeverpflichtung nachzukommen)
bei mangelnder Sorgfalt
keine Mindestvergütung – angemessenes Entgelt ist steuerlich absetzbar für das Unternehmen
Als Ihr Partner stehen wir auf Augenhöhe mit Ihnen und können Sie unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen. Wachsen Sie mit uns – und steigern Sie weiterhin Ihren Erfolg.
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