Einkommensteuer
10/03/2025
- Es gibt eine Änderung der Körperschaftsteuersätze; der Steuersatz hängt vom steuerpflichtigen Einkommen ab: 10 % (Einkommen bis EUR 100.000); 21 % (Einkommen über EUR 100.000 und unter EUR 5 Millionen); 24 % (Einkommen über EUR 5 Millionen); bei gewerblichen Einkünften natürlicher Personen bleibt der Steuersatz von 15 % in Kraft, und die Einkommensgrenze für die Anwendung dieses Steuersatzes verschiebt sich von EUR 60.000 auf EUR 100.000.
- Der Steuersatz auf Dividenden, die an natürliche Personen ausgezahlt werden, wird auf 7 % gesenkt (von 10 % gültig für gezahlte Dividenden aus Gewinnen des Jahres 2024) wenn Dividenden aus Gewinnen gezahlt werden, die per 1.1.2025 beginnende Steuerperiode erfasst wurden.
- Zinsen & Kapitalerträge natürlicher Personen aus dem Halten slowakischer/EU/EWR-Staatsanleihen (die nicht als Firmenvermögen verbucht sind) werden steuerbefreit sein, während bei Einkünften juristischer Personen aus slowakischen/EU/EWR-Staatsanleihen & Schatzanweisungen reduzierte Steuersätze von 16 % für 2025 und 13 % für die Folgejahre zur Anwendung kommen.
Übersicht der Einkommensteuer in der Slowakei.
Umsatzsteuer
10/03/2025
- Änderungen der USt-Sätze:
- Anhebung des standardmäßigen USt-Satzes von 20 % auf 23 %
- Reduzierter Satz von 19 % auf bestimmte Güter/Dienstleistungen, darunter Lebensmittel (die nicht unter den 5%igen USt-Satz fallen), Strom sowie Restaurant- & Gastronomiedienstleistungen (Getränke nur mit einem Alkoholgehalt von max. 0,5 Volumsprozent)
- Stark reduzierter USt-Satz von 5 % auf Grundnahrungsmittel, Medikamente und Pharmazeutika, Magazine, Bücher, Beherbergungsleistungen, Restaurant- & Gastronomiedienstleistungen (nur Speisen), Eintritt zu Sportveranstaltungen und Fitness Center.
- Es gelten neue Regelungen für die USt-Registrierung.
- Finanzierungsleasing gilt als Warenlieferung.
- Bestimmte USt-Regeln bezüglich Anlageimmobilien werden geändert.
- Ab 1.7.2025 können in der Slowakei ansässige slowakische USt-Zahler, die zugelassene Wirtschaftsbeteiligte sind, eine Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) beim Import von Waren beantragen.
Übersicht der Umsatzteuer in der Slowakei.
Gesetz über die Finanztransaktionssteuer
10/03/2025
- Neue Finanztransaktionssteuer gültig ab 1.1.2025 (erste Steuerperiode April 2025).
- Der Steuerpflichtige ist ein Unternehmer, eine juristische Person und Organisationseinheit (Zweigstelle) einer ausländischen Person, die Dienstleistungen eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch nimmt, ihren Sitz/ihre Betriebsstätte in der Slowakei hat, ein Bankkonto in der Slowakei hat oder Tätigkeiten in der Slowakei bereitstellt.
- Steuersätze und Steuerobjekte:
- 0,4 % der Lastschriften auf Firmenkonten (max. EUR 40/Transaktion)
- 0,8 % auf Bargeldabhebungen
- EUR 2 jährlich für die Nutzung einer Zahlungskarte
- 0,4 % der weiterverrechneten Kosten für slowakische unternehmensbezogene Finanztransaktionen (max. EUR 40/Transaktion, wenn die weiterverrechneten Kosten nachweislich feststellbar sind).
- Die Steuer sollte von den Zahlungsdienstleistern oder Steuerpflichtigen entrichtet werden (einige Transaktionen sind befreit, z.B. Steuer- und Sozial-/Krankenversicherungszahlungen).
Steuer auf gesüßte Soft Drinks
10/03/2025
- Neue indirekte Steuer auf gesüßte Erfrischungsgetränke in der Slowakei gültig ab 1.1.2025.
- Die Steuer gilt für gesüßte Getränke, einschließlich alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein (bis zu 0,5 % Alkohol), sowie Energy Drinks.
- Die Steuer ist vom Hersteller oder Lieferanten zu entrichten, der die erste Lieferung gesüßter Getränke in der Slowakei durchführt.
- Generell entsteht die Steuerpflicht bei der ersten Lieferung des Getränks in der Slowakei.