Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen
die Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen sind je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich hoch.
Jährliche Höchstbeitragsgrundlagen: maximal EUR 143.496,00 im Jahr 2026 (im Vorjahr EUR 129.456,00).
16.5%
erste Stufe = 15 %
Mindestbeitragsgrundlage
EUR 757,34 pro Monat (im Vorjahr EUR 683,24)
zweite Stufe = 5 %
erste Stufe = 15 %
Mindestbeitragsgrundlage
EUR 592,80 pro Monat
zweite Stufe = 5 %
n. a.
Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00).
n. a.
erste Stufe = 15 % (Dienstnehmer)
Beiträge max. EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00).
zweite Stufe = 5 %
Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00)
Förderungen für junge Dienstnehmer und Behinderte
n. a.
n. a.
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