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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Sozialversicherung

gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

die Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen sind je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich hoch.
Jährliche Höchstbeitragsgrundlagen: maximal EUR 143.496,00 im Jahr 2026 (im Vorjahr EUR 129.456,00).

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

16.5%

Pensionsversicherung

erste Stufe = 15 %
Mindestbeitragsgrundlage
EUR 757,34 pro Monat (im Vorjahr EUR 683,24)
zweite Stufe = 5 %

Selbständigenvorsorge

erste Stufe = 15 %
Mindestbeitragsgrundlage
EUR 592,80 pro Monat
zweite Stufe = 5 %

Unfallversicherung

n. a.

Höchstbeiträge

Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00).

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

n. a.

Pensionsversicherung

erste Stufe = 15 % (Dienstnehmer)
Beiträge max. EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00).
zweite Stufe = 5 %

Höchstbeiträge

Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 11.958,00 pro Monat (im Vorjahr EUR 10.788,00)

sonstige

Förderungen für junge Dienstnehmer und Behinderte

Mitarbeitervorsorge

n. a.

Lohnnebenkosten

n. a.

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