Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Körperschaftsteuer: Einreichungsfrist: 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres; in Sonderfällen innerhalb von 30 oder 8 Tagen nach Beendigung des Geschäfts; Fälligkeit der Steuerschuld am letzten Tag der Abgabefrist
Berechnung der jährlichen Einkommensteuer: Einreichungsfrist: 28. Februar des Folgejahres; Fälligkeit der Steuerschuld ist am letzten Tag der Abgabefrist
bis zu einem Umsatz von EUR 110.000,00 quartalsweise abzugeben; ansonsten monatlich erforderlich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und für ausländische Unternehmer.
Die Erklärungen sind bis zum Ende des darauffolgenden Monats fällig, zuvor bis zum 20., außer bei speziellen Verfahren, bei denen die Frist ebenfalls bis Ende des Monats gilt.
Der Bericht über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten muss bis zum Ende des Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden, zuvor bis zum 20. Tag.
Die Zusammenfassende Meldung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten muss spätestens am Monatsende nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden, zuvor bis zum 20. Tag.
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