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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Sozialversicherung

gesetzliche Lohnfortzahlungs-, Unfall-, Pensions- und Invaliditätsversicherung für alle Erwerbstätigen
(Sach- und Geldleistungen)

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

Beitragssätze fix, Höchstbeitragsgrundlage für Pensions- und Invaliditätsversicherung: EUR 2.111,64 monatlich (ab 01.01.2026)
Beiträge einkommensteuerlich absetzbar

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

8%

Pensionsversicherung

14,8%

Selbständigenvorsorge

5%

Unfallversicherung

Höchstbeiträge

Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 660,94 pro Monat

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

8,00 %
(davon 3,20 % Arbeitnehmeranteil)

Pensionsversicherung

19,7 %
(davon 10,58 % Arbeitnehmeranteil)

Höchstbeiträge

Beiträge begrenzt auf höchstens EUR 690,52 pro Monat (290,99 für Beschäftigte)

sonstige

Pensionszusatzversicherung – 5,00 % (davon 2,20 % Arbeitnehmeranteil)

Mitarbeitervorsorge

Lohnnebenkosten

n. a.

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