Jahressteuererklärungen

Einkommen- und Körperschaftsteuer
Abgabefrist: drei Monate (4 Monate bei elektronischer Einreichung) nach Ende des Besteuerungszeitraumes, sechs Monate bei Vertretung durch einen Steuerberater oder bei WP-Pflicht.

Zehn Monate, wenn Auslandseinkünfte vorliegen (Ansuchen um Fristverlängerung und Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich).

Umsatzsteuer-voranmeldungen

quartalsweise oder monatlich; bis zum 25. des darauf folgenden Monats;

Zusammenfassende Meldung

quartalsweise oder monatlich; bis zum 25. des darauf folgenden Monats;

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Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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