Jahressteuererklärungen
Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist nicht vorgesehen. Einkommen- und Körperschaftsteuer: Abgabe bis 31.03. des Folgejahres; für einzelne der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsarten sind bereits früher Erklärungen abzugeben.
Umsatzsteuer- voranmeldungen
Quartalserklärungen (bei einem Jahresumsatz bis zu EUR 210.000), ansonsten monatliche Erklärungen
Im Jahr der umsatzsteuerlichen Registrierung sind immer monatliche Erklärungen abzugeben. Die Erklärungen sind am Ende des Folgemonats einzureichen.
Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist nicht vorgesehen. UiD-Nummer ausländischer Unternhmen müssen jedenfalls monatliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben.
Zusammenfassende Meldung
Zusammenfassende Meldungen sind bis zum 20. der nachfolgenden Steuerperiode abzugeben