Körperschaftsteuer - Einreichung bis spätestens 180 Tage nach dem Besteuerungszeitraum.
Einkommensteuer - Einreichung bis spätestens 15. Mai des Folgejahres. Für einzelne Einkunftsarten können gesonderte Fristen gelten.
Einreichfrist bis zum 15. des Folgemonats. Der Umsatz- steuererklärung ist eine detaillierte Aufgliederung der Umsatzsteuer beizulegen. Option zur Beantragung einer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung.
Keine Jahresumsatzsteuererklärung erforderlich.
n. a.