Gewerbesteuer

nein

Vermögensteuer

nein

Erbschafts- und Schenkungssteuer

nein

Grunderwerbsteuer

Die Eigentumsrechte an Immobilien (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und Privatpersonen sowie die Nutzungsrechte an Immobilien im Besitz des Staates unterliegen der Grundsteuer. Der Steuersatz liegt zwischen 0,25 % und 1 % des Verkehrswerts der Immobilie.

Der Erwerb von Eigentumsrechten an Grundstücken in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Eintragung und Entnahme von Immobilien aus einer Handelsgesellschaft usw., ist progressiv und betragsmäßig:

- bis zu EUR 150.000 – Grunderwerbsteuersatz 3 %

- ab EUR 150.000,01 - EUR 4.500 plus 5 % auf den Betrag über 150.000,01 EUR

- ab EUR 500.000,01 - EUR 22.000 plus 6 % auf den Betrag über 500.000,01 EUR.

 

Gebühren und Kapitalverkehrssteuern

n. a.

Rechtsgeschäftsgebühren

n. a.

Gerichtsgebühren

n. a.

Kapitalverkehrssteuer

nein

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1100 Wien

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