Gewerbesteuer

keine

Vermögensteuer

keine

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungsteuer wird zu einem Satz von 4 % auf Bargeld, Geldforderungen, Wertpapiere und auf bewegliches Vermögen gezahlt, wenn der individuelle Marktwert des beweglichen Vermögens am Tag der Festsetzung der Steuerschuld und nach Abzug der Schulden und Kosten im Zusammenhang mit dem Vermögen, auf das die Steuer gezahlt wird, mehr als EUR 6.700,00 beträgt.

Grunderwerbsteuer

Gegenstand der Besteuerung sind Immobiliengeschäfte. Der Erwerb von Immobilien, auf die Umsatzsteuer gezahlt wird, gilt nicht als Immobiliengeschäft.
Ein Steuerzahler ist die Person, die die Immobilie in Kroatien erworben hat.
Die Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht. Grunderwerbsteuer ist in Höhe von 3 % zu zahlen.

Gebühren und Kapitalverkehrssteuern

n. a.

Rechtsgeschäftsgebühren

n. a.

Gerichtsgebühren

n. a.

Kapitalverkehrssteuer

n. a.

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1100 Wien

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