Abschreibungen

planmäßig

über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands, für steuerliche Zwecke beschränkt

außerplanmäßig

n. a.

Abschreibungsgruppen

Grund und Boden

keine Abschreibung

Gebäude

bis zu 4 %

Bemessungsgrundlage bei Gebäuden

Anschaffungskosten, die im Falle von Sacheinlagen durch Dokumente oder eine Bewertung nachgewiesen werden.

Sonderabschreibungen

n. a.

Zuschreibung

Maximal bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten

Immobilienertragsteuer

Steuergegenstand

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von betrieblichen und privaten Immobilien (unabhängig von der Haltedauer) durch natürliche Personen

Steuersatz

10%

Einhebung

Selbstbewertung in der jährlichen Einkommensteuererklärung

Befreiungen

Ausnahmen gelten für 1 Immobilie, die von Privatpersonen seit mehr als 3 Jahren gehalten wird, und 2 Immobilien, die von Privatpersonen seit mehr als 5 Jahren gehalten werden.

Grunderwerbsteuer

Steuergegenstand

Transaktionen betreffend die Eigentumsübertragung von Grundstücken in Bulgarien, oder von Nutzungsrechten an Grundstücken.
Betroffene Vermögensarten: Grundstücke, Gebäude, Anbauten, Baurechte, Bauten auf fremden Grundstücken; möglicherweise vermeidbar im Fall der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

Bemessungsgrundlage

Grundstücke: deren Fläche
Gebäude und ihre Teile, in zwei Hauptkategorien:
  •  Haushalte: Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden
  •  Industriell und gewerblich genutzte Gebäude: Bemessung erfolgt auf Basis des Buchwerts gemäß Rechnungslegungsgesetz oder auf Basis der steuer- lichen Bewertung seitens der Steuerbehörden
(der höhere Betrag wird herangezogen)
Grund und Boden: Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden oder auf Basis des Buchwerts gemäß Rechnungslegungsgesetz
sonstige Bauten und ihre Teile: Buchwert

Steuersatz

Für Immobilien, zwischen 0,01 % und 3,00 %.

Immobiliensteuer

Grundsteuer

Steuergegenstand

Allgemeiner Steuersatz 0,1 bis 4,5 %
Immobilienbesitz in Bulgarien:
  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Liegenschaften
  • Betriebsvermögen, bestehend aus firmeneigenen Grundstücken
Bemessungsgrundlage:
  • Haushalte – Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden
  •  Industrielle und gewerbliche Gebäude – die Bewertung erfolgt entweder auf der Grundlage des Buchwerts, wie im Rechnungslegungsgesetz festgelegt, oder auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung durch die Steuerbehörden (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
Grundstücke: Bemessung basierend auf der steuerlichen Bewertung durch die Steuerbehörden oder auf dem Buchwert gemäß Rechnungslegungsgesetz
Andere Bauten und deren Teile: Buchwert

Immobilienfonds

Geregelt durch das Gesetz über spezielle Investmentgesellschaften

Eigentümer des Fondsvermögens

Erforderliches Mindestkapital; EUR 250.000.

Jährliche Bewertung

Kauf oder Verkauf von Immobilien nur im Anschluss an eine Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter.

Fremdfinanzierung

Maximal zulässig: bis zu 20 % des Wert der Aktiva

Risikostreuung

Steuerpflicht

Nicht körperschaftsteuerpflichtig

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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