nein
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Erbschafts- und Schenkungssteuer wird von unbeweg- lichem Vermögen in Albanien erhoben. Eine Person, die das Eigentum an unbeweglichem Vermögen überträgt/ schenkt, muss vor der Registrierung dieser Immobilien Steuern abführen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt 15 %.
Bei der Übertragung von Eigentumsrechten an unbe- weglichem Vermögen, Grund und Boden und Gebäuden wird der Veräußerungsgewinn mit 15 % besteuert. Bei Gebäuden ist die Immobiliensteuer vom Übertragenden zu bezahlen. Die Steuer hängt von der Lage und Nutzung der Liegenschaft ab (Wohnzwecke, Geschäftszwecke, andere Zwecke) und beträgt zwischen ALL 100 bis 2.000/m² – je nachdem in welcher Gemeinde sich die Liegenschaft befindet. Ausnahmen gelten für Eigentumsübertragung zwischen Familienangehörigen.
n. a.
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