Einkommen- und Körperschaftsteuer
Abgabefrist: drei Monate (4 Monate bei elektronischer Einreichung) nach Ende des Besteuerungszeitraumes, sechs Monate bei Vertretung durch einen Steuerberater oder bei WP-Pflicht.
Zehn Monate, wenn Auslandseinkünfte vorliegen (Ansuchen um Fristverlängerung und Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich).
quartalsweise oder monatlich; bis zum 25. des darauf folgenden Monats;
quartalsweise oder monatlich; bis zum 25. des darauf folgenden Monats;