Zivilrecht

Mandatsvertrag, eventuell Arbeitsvertrag

Sozialversicherung

Arbeitnehmer
Krankenversicherung: 1,4 % AN / 1,4 % AG
Pensionsversicherung: 4 % AN / 14 % AG
Invalidenversicherung: je 3 % AN und AG
Rücklagenfonds: 4,75 % für AG
Arbeitslosenversicherung: je 1 % AN und AG

Einkommensteuer

Steuersatz von 19 % und 25 %; Steuersatz von 25 % für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 176,8-fache des Existenzminimums überschreitet (für
2024 Steuerbemessungsgrundlage über ca. EUR 47.537,98 pro Jahr). Dh. dies gilt für Bruttoeinkünfte über ca.
EUR 54.893,74 pro Jahr bzw. ca. EUR 4.574,48 pro Monat.

Umsatzsteuer

Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
Selbstständige: Umsatzsteuer, wenn Obergrenze überschritten

Beschäftigungsbewilligung

Arbeitsbewilligung ist nicht notwendig für EU/EWR- Bürger, jedoch für Bürger aus Drittländern. EU/ EWR-Bürger und Drittlandsbürger haben das slowa- kische Arbeitsamt (mit speziellem Formular) über die Aktivitäten in der Slowakei zu informieren (innerhalb von 7 Arbeitstagen). Diese Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber.

Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung

Staatsbürger sowie deren Familienmitglieder der EU bzw. EWR-Länder sind verpflichtet ihren Aufenthalt in- nerhalb von 10 Tagen (sonstige Staatsbürger innerhalb von 3 Tagen) zu melden. Die Meldung erfolgt bei der slowakischen Fremdenpolizei. Aufenthaltsbewilligung für Staatsbürger der EU-Länder ist nicht notwendig, jedoch kann man die Aufenthaltsbewilligung bean- tragen, falls der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern sollte.

Haftung

persönliche Haftung bei Versäumnis der Pflichten

Mindestvergütung

Nach dem slHGB kann der Geschäftsführer die Tätigkeit auch kostenlos ausüben.

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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