Arbeitsvertrag oder Vertrag der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers regelt, d.h. Managementvertrag
ja
lohnsteuerpflichtig (bei Arbeitsvertrag) bzw. einkom- mensteuerpflichtig (bei Vertrag der Rechte und Pflich- ten des Geschäftsführers) inkl. Gehaltsnebenleistungen
keine
Arbeitsbewilligung für nicht ansässige Geschäftsführer, die lokal angestellt sind.
Aufenthaltsbewilligung ist erforderlich sofern der Aufenthalt in Serbien länger als 90 Tage dauert – im Falle er/sie ist nicht lokal angestellt
bei grober Fahrlässigkeit oder Verschulden
Vorbehaltlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Beschäftigungsverhältnisse, ansonsten angemessene Vergütung