Weiße Liste der Steuerpflichtigen

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Zahlungen ab einem Betrag iHv PLN 15.000 (brutto) verpflichtend auf das in der genannten weißen Liste angeführte Bankkonto vorzunehmen. Die Zahlung auf ein Bankkonto, das nicht in der weißen Liste angeführt ist, führt zu einer (1) gesamtschnuldnerischen Haftung des Erwerbers für die Umsatzsteuerschuld des Verkäufers (proportional zur Höhe der jeweils getätigten Zahlung); (2) Behandlung dieser Ausgaben als nicht abzugsfähige Kosten aus einkommensteuerlicher Perspektive - bei jenen Steuerpflichtigen, die in Polen einkommensteuerpflichtig sind.

Verbindliches Tax-Ruling

Ja, betreffend alle steuerlichen Sachverhalte eines Steuerpflichtigen oder potenziell Steuerpflichtigen allgemein möglich. Bei Fällen, die Missbrauch betreffen kommen schützende Steuermaßnahmen zur Anwendung

Verbindliche Steuerauskunft

Die verbindliche Steuerauskunft ist eine Entscheidung, die für die Zwecke der Besteuerung der Lieferung von Gegenständen, der Einfuhr von Gegenständen, des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen ausgestellt wird und die u.a. eine Beschreibung der Gegenstände oder Dienstleistungen, die Gegenstand der verbindlichen Steuerauskunft sind, die Klassifizierung der Gegenstände und den für die Gegenstände oder Dienstleistungen geltenden Steuersatz enthält. Die verbindliche Steuerauskunft wird auf Antrag eines Steuerpflichtigen, dem eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt wurde, oder eines anderen Rechtsträgers, der eine Lieferung von Gegenständen, die Einfuhr von Gegenständen, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Gesetzes vom 11. September 2019 - Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (GBl. 2019, in der jeweils geltenden Fassung) - durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, ausgestellt, soweit die Methode zur Berechnung des Preises im Zusammenhang mit dem zu vergebenden öffentlichen Auftrag betroffen ist.

Verspätungsfolgen

8 % pa. (niedrigerer Verspätungszuschlag von 4 % pa. bzw. höherer Verspätungszuschlag von 12 % pa. - kann in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen).

Finanzstrafrecht

Strafe für fahrlässige Abgabenhinterziehung: Strafgebühren

Strafe für vorsätzliche Abgabenhinterziehung: Finanz- oder Gefängnisstrafe

Individuelle Bankkonten- nummern für Steuerzah- lungen

Steuerpflichtige und Arbeitgeber sind verpflichtet, die KSt-, ESt- und USt-Zahlungen an die Steuerbehörde auf das individuelle Steuerkonto (elektronisch von der Steuerbehörde generiert) zu überweisen.

Offenlegungspflichten

Für sogenannte Intermediäre wie etwa Erbringer von steuerlichen oder beratenden Dienstleistungen, Anwälte und anderen Dienstleistungsanbieter (und in bestimmten Fällen der Steuerpflichtige) sind zur

Offenlegung von Steuerstrukturen bzw. -transaktionen verpflichtet. Die dabei geltenden Anforderungen gehen über das Ausmaß der EU-Richtlinie hinaus.

Informationen zur umge- setzten Steuerstrategie

Eine Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Informationen über die umgesetzte Steuerstrate- gie wurde im polnischen Körperschaftsteuergesetz eingeführt. Der Bericht über die Umsetzung der Steuerstrategie muss auf der Homepage veröffentlich werden und der Steuerpflichtige hat die Adresse der Homepage dem Leiter des Finanzamts auf elektronischem Wege bekanntzugeben. Die neue Verpflichtung gilt für:

  • Steuerzahler, deren Einnahmen im Steuerjahr EUR 50 Mio. übersteigen
  • Steuerkapitalgruppen

Der Bericht und die Informationen an das Finanzamt müssen bis zum Ende des 12. Monats nach Ende des Steuerjahrs veröffentlicht und übermittelt werden. Für die Nichtveröffentlichung der Informationen auf der Homepage kann eine Geldstrafe von bis zu PLN 250.000 verhängt werden.

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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