Verfahrensrecht

Das Gesetz regelt die Verwaltung von Steuern sowie die Grundsätze der Organisation und Funktionsweise der Steuerverwaltung in Albanien.

Die Vorschriften gelten für alle Arten von Steuern und Steuerschulden, es sei denn Spezialvorschriften bestimmen etwas anderes.

Strafen für verspätete Zahlung

Die Verspätungszinsen betragen 120 % des Interbankzins- satzes der albanischen Nationalbank, der jedes Quartal basierend auf dem Durchschnitt des vorhergegangenen Quartals festgesetzt wird.

Verspätungszinsen fallen für alle Verspätungen an und können nicht durch die Steuerverwaltung oder durch Berufung auf- gehoben werden; ausgenommen sind Berechnungsfehler oder Änderungen der Steuerbemessungsgrundlage.

Steuerhinterziehung

Verschleierung von Steuern durch die Abgabe falscher Unterlagen, falscher Erklärungen oder unrealistischer Informationen, die zu einer falschen Berechnung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen führt, gilt als Steuer- hinterziehung. Die Strafe beträgt 100 % des Unterschieds zwischen den angefallenen Beträgen und den tatsächlichen Beträgen.

Bezahlung von Steuerschulden, gegen die eine Beschwerde einge- bracht wurde

Die Beschwerdefrist gegen vorläufige Ergebnisse aus Abgabenprüfungen beträgt 15 Kalendertage.

Die Beschwerdefrist gegen Feststellungen bei Außenprü- fungen beträgt 30 Tage ab Erhalt des Bescheides über die Feststellungen.

Der Steuerpflichtige kann die Beschwerde bei der zustän- digen Beschwerdebehörde oder beim Beschwerdegericht einbringen – je nach Höhe der festgesetzten Abgaben- schuld. Falls der Zustellungstag eines Bescheides nicht nachvollzogen werden kann, gilt der Bescheid 10 Tage ab Versendung durch die Steuerbehörden als zugestellt.

Will ein Steuerzahler Berufung einlegen, muss er zusammen mit der Beschwerde zunächst die von den Behörden im Steuerbescheid festgesetzten Steuerschulden zur Gänze entrichten. Alternativ kann eine Bankgarantie über die volle festgesetzte Steuer und die Verspätungszinsen hinterlegt werden.

Die Beschwerde wird nur behandelt, wenn der Steuerzahler die Steuer, auf die sich die Berufung bezieht, entrichtet hat oder eine Bankgarantie für die gesamte Schuld hinterlegt hat.

Gegen einen Verwaltungsakt der Steuerbehörde, gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist, kann auch vor Gericht keine Beschwerde eingebracht werden. Gegen die Ent- scheidung der Beschwerdebehörde oder des Beschwer- degerichts kann binnen 30 Tagen ab Veröffentlichung der Entscheidung eine Beschwerde eingebracht werden. Wird die Beschwerde binnen 60 Tagen nicht bearbeitet, kann sich der Steuerpflichtige direkt ans Gericht wenden.

Rückerstattung von Steuern, Verspätungszinsen und Strafen

Wird der Beschwerde stattgegeben, werden die bezahlten Steuern und die Zinsen (vom Tag der Entrichtung bis zum Tag der Rückerstattung) innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Entscheidung rückerstattet.

Strafen

Strafen für administrative Verstöße in Zusammenhang mit Steuerschulden dürfen 100 % der geschuldeten Steuer nicht überschreiten.

Deregistrierung

Innerhalb von 30 Tagen ab Antrag auf Deregistrierung beim Nationalen Handelszentrum nach Zustimmung der Steuerbe- hörden. Die Steuerbehörden überprüfen das Ansuchen auf etwaige Risiken und eventuell erforderliche Prüfungen.

Bartransaktionen

Bartransaktionen sind auf ALL 150.000 begrenzt.

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