Sozialversicherung

Unterscheidung zwischen Gesundheitsversicherung (erbringt Sachleistungen) und Sozialversicherung (erbringt Geldleistungen); für alle Erwerbstätigen

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

Ab 01.01.2017 gibt es bei der Ermittlung der Beiträge zur Gesundheitsversicherung keine Höchstbeitragsgrundlage mehr.

monatliche Höchstbeitragsgrundlage bei Krankenversicherung und Garantiefonds: EUR 9.128

monatliche Höchstbeitragsgrundlage bei Alters-, Invaliden-, Arbeitslosenversicherung und Reservefonds:
EUR 9.128

keine Höchstbeitragsgrundlage bei Unfallversicherung

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

15 % (7,5 % für Behinderte), 10 % (5 % für Behinderte) der Dividenden aus Gewinnen, die in den Jahren 2011 bis 2012 erzielt wurden. 14 % der Dividenden aus Gewinnen, die in den Jahren 2013 bis 2016 erzielt wurden

Pensionsversicherung

18%

Rentenversicherung

n. a.

Selbständigenvorsorge

n. a.

Unfallversicherung

n. a.

Höchstbeiträge

Die Beiträge belaufen sich auf insgesamt 47,15 % (49.15 %).

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

Gesundheit:
4 % (2% für behinderte Personen) AN / 11 % (5,5% für behinderte Personen) AG,
10 % (5 % bei behinderten Personen) von Dividenden aus Gewinnen der Jahre 2011 bis 2012. 14 % von Dividenden
(für die Jahre von 2013 bis 2016),
Unfallversicherung:
0,8 % AG

Krankenversicherung

1,4 % AN / 1,4 % AG

Pensionsversicherung

4 % AN / 14 % AG

Höchstbeiträge

n. a.

sonstige

n. a.

Mitarbeitervorsorge

n. a.

Lohnnebenkosten

n. a.

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1100 Wien

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