Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Zahlungen ab einem Betrag iHv PLN 15.000 (brutto) verpflichtend auf das in der genannten weißen Liste angeführte Bankkonto vorzunehmen. Die Zahlung auf ein Bankkonto, das nicht in der weißen Liste angeführt ist, führt zu einer (1) gesamtschnuldnerischen Haftung des Erwerbers für die Umsatzsteuerschuld des Verkäufers (proportional zur Höhe der jeweils getätigten Zahlung); (2) Behandlung dieser Ausgaben als nicht abzugsfähige Kosten aus einkommensteuerlicher Perspektive - bei jenen Steuerpflichtigen, die in Polen einkommensteuerpflichtig sind.
Ja, betreffend alle steuerlichen Sachverhalte eines Steuerpflichtigen oder potenziell Steuerpflichtigen allgemein möglich. Bei Fällen, die Missbrauch betreffen kommen schützende Steuermaßnahmen zur Anwendung
Die verbindliche Steuerauskunft ist eine Entscheidung, die für die Zwecke der Besteuerung der Lieferung von Gegenständen, der Einfuhr von Gegenständen, des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen ausgestellt wird und die u.a. eine Beschreibung der Gegenstände oder Dienstleistungen, die Gegenstand der verbindlichen Steuerauskunft sind, die Klassifizierung der Gegenstände und den für die Gegenstände oder Dienstleistungen geltenden Steuersatz enthält. Die verbindliche Steuerauskunft wird auf Antrag eines Steuerpflichtigen, dem eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt wurde, oder eines anderen Rechtsträgers, der eine Lieferung von Gegenständen, die Einfuhr von Gegenständen, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Gesetzes vom 11. September 2019 - Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (GBl. 2019, in der jeweils geltenden Fassung) - durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, ausgestellt, soweit die Methode zur Berechnung des Preises im Zusammenhang mit dem zu vergebenden öffentlichen Auftrag betroffen ist.
8 % pa. (niedrigerer Verspätungszuschlag von 4 % pa. bzw. höherer Verspätungszuschlag von 12 % pa. - kann in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen).
Strafe für fahrlässige Abgabenhinterziehung: Strafgebühren
Strafe für vorsätzliche Abgabenhinterziehung: Finanz- oder Gefängnisstrafe
Steuerpflichtige und Arbeitgeber sind verpflichtet, die KSt-, ESt- und USt-Zahlungen an die Steuerbehörde auf das individuelle Steuerkonto (elektronisch von der Steuerbehörde generiert) zu überweisen.
Für sogenannte Intermediäre wie etwa Erbringer von steuerlichen oder beratenden Dienstleistungen, Anwälte und anderen Dienstleistungsanbieter (und in bestimmten Fällen der Steuerpflichtige) sind zur
Offenlegung von Steuerstrukturen bzw. -transaktionen verpflichtet. Die dabei geltenden Anforderungen gehen über das Ausmaß der EU-Richtlinie hinaus.
Eine Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Informationen über die umgesetzte Steuerstrate- gie wurde im polnischen Körperschaftsteuergesetz eingeführt. Der Bericht über die Umsetzung der Steuerstrategie muss auf der Homepage veröffentlich werden und der Steuerpflichtige hat die Adresse der Homepage dem Leiter des Finanzamts auf elektronischem Wege bekanntzugeben. Die neue Verpflichtung gilt für:
Der Bericht und die Informationen an das Finanzamt müssen bis zum Ende des 12. Monats nach Ende des Steuerjahrs veröffentlicht und übermittelt werden. Für die Nichtveröffentlichung der Informationen auf der Homepage kann eine Geldstrafe von bis zu PLN 250.000 verhängt werden.