Steuergegenstand
Einkommen
Steuersatz
10 %
Körperschaftsteuersatz für Körperschaften und Personengesellschaften mit beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht, keine Mindestkörperschaftsteuer.
15% Globale Mindeststeuer: anwendbar für große multinationale oder nationale Unternehmensgruppen und lokale Tochtergesellschaften. Weitere Einzelheiten in Kapitel 5 des Körperschaftsteuer-Gesetzes.
Steuerpflicht
unbeschränkt
Gesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Bulgarien, auf das weltweite Einkommen.
beschränkt
Ausländische Körperschaften, die in Bulgarien weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, auf bestimmte in Bulgarien erzielte Erträge
Wirtschaftsjahr
Kalenderjahr
Buchführung
Grundsätzlich doppelte Buchführung gemäß dem bulgarischen Rechnungslegungsgesetz.
Verlustrücktrag
nicht möglich
Verlustvortrag
möglich, jedoch mit zeitlicher Begrenzung: Verlustvorträge für 5 Jahre, mit Saldo in Folgejahren;
Mantelkauf
Möglich, als Anteilskauf.
Betriebsausgaben
Aufwendungen oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften und der Erhaltung und Sicherung der Erwerbsquellen entstehen.
Transferpreise
Verweis auf OECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Eine Pflicht zur Verrechnungspreisdokumentation besteht wenn zwei der drei folgenden Schwellenwerte im vergangenen Geschäftsjahr überschritten wurden: Bilanzsumme: über BGN 38 Millionen; Netto-Umsatzerlöse: über BGN 76 Millionen; durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 250
Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes
abzugsfähig
Debt / Equity
3:1
Abschreibungen
Generell auf linearer Basis. 100 % Abschreibung der Anschaffungskosten bis BGN 700 (ca. EUR 358) exkl. USt
Rückstellungen
Buchhalterische Rückstellungen sind im Jahr des Entstehens nicht steuerlich absetzbar (mit einer begrenzten Anzahl sehr restriktiver Ausnahmen) Die Auflösung von Rückstellungen ist unter den im Steuergesetz festgelegten Bedingungen zulässig.
Kfz-Kosten
Abschreibung über 4 Jahre, bis zu 25 % pro Jahr, auf linearer Basis. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kraftfahrzeugkosten gelten mehrere Einschränkungen.
nicht abzugsfähige Ausgaben
handelsrechtliche Rückstellungen
Steuerstrafen und Strafgebühren
Ausgaben im Zusammenhang mit rechtswidrigen Aktivitäten
Ausgaben, die nicht mit der Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen; nicht belegte Ausgaben; Geldbußen und Strafen für Verstöße gegen Rechtsvorschriften; Bestechung. Siehe Körperschaftsteuergesetz für umfassende Bestimmungen
(siehe Körperschaftsteuergesetz für vollständige Liste)
Zinsschranke
Zinsüberschuss, der 30 % des EBITDA und EUR 3 Mio. übersteigt (Zinsschranke).
Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern
10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren (ab 1. Jänner 2015 – 0 % (unter gewissen Voraussetzungen) Quellensteuer im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren)
Quellensteuern
Grundsätzlich 10 %.
Ein DBA kann einen niedrigeren Steuersatz vorsehen, die Entlastung erfolgt durch Erstattung oder Ermäßigung an der Quelle (Regelung über die Entlastung bei Doppelbesteuerung: detaillierter Nachweis der Berechtigung erforderlich).
Haftung seitens des bulgarischen Steuerpflichtigen.
Zinsen
10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für Gruppenzwecke
Lizenzen
10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für Gruppenzwecke
Dividenden
5 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften für Gruppenzwecke
Hinzurechnungsbesteuerung
Besteuerung bestimmter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften/Betriebsstätten bei der beherrschenden bulgarischen Gesellschaft.
Hybride Gestaltungen
Diskrepanzen, die aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Anerkennungsmethoden in verschiedenen Ländern zu einer abweichenden steuerlichen Behandlung führen und unter Umständen zu Gewinnverlagerungen oder Gewinnminderungen führen können, müssen neutralisiert werden, d.h. die entsprechenden Aufwendungen werden in der Regel als steuerlich nicht abzugsfähig behandelt.
Nationale Schachtelbefreiung
Keine Mindesthaltedauer / keine Obergrenze
- Dividenden sind steuerfrei
- Kapitalerträge sind steuerpflichtig
- Kapitalverluste, Liquidationsverluste sind generell über 5 Jahre abzugsfähig
Internationale Beteiligungen
Keine Obergrenze
- Dividenden sind für Unternehmen mit Steuerwohnsitz in der EU oder in EWR-Ländern steuerfrei
- Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Steuerliche Verluste sind innerhalb von 5 Jahren gegen steuerliche Gewinne aus derselben Quelle aufrechenbar.
Internationale Schachtelbefreiung und Portfolio-Beteilgungen
Eine Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer ist in bestimmten Fällen möglich.
- Dividenden sind grundsätzlich steuerfrei
- Kapitalerträge sind steuerpflichtig
Firmenwert - Abschreibung
nicht möglich
Unternehmensgruppen- besteuerung / Organschaft
nicht möglich
Unternehmensgruppe
n. a.
Organschaft
n. a.